Mietbedingungen Instrumentenmiete

1. Das Musikinstrument wird im Rahmen des Musikprojekt Rebo ev. vom Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule Dellbrücker Hauptstr. 16, 51069 Köln, vermietet.

2. Der Mietzins beträgt für jedes Halbjahr 70 Euro. Er wird zum 01.04.2026, zum 01.10.2026, sowie zum 01.04.2027 erhoben. Der Betrag wird mittels Erteilung einer Einzugsermächtigung entrichtet. Bei anschließender Teilnahme am weiterführenden Instrumentalunterricht im 4. Schuljahr verlängert sich der Mietvertrag automatisch um ein weiteres Halbjahr, und es werden zum 01.10.2027 weitere 70 Euro fällig für den Zeitraum August 2027 – Dezember 2027. (endgültige Rückgabe direkt nach den Weihnachtsferien). Wenn genügend Instrumente vorhanden sind, besteht die Möglichkeit über den August 28 hinaus bis Ende der 4. Klasse weiter zu mieten. Der Vertrag würde sich in diesem Fall automatisch verlängern.

3. Die Mietdauer endet, wenn das Kind vom Streicher-, Bläserunterricht entsprechend der halbjährlichen Frist abgemeldet wird. Unabhängig vom Unterrichtsvertrag kann der Mietvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 31.7.2026, und zum 01.02.2027 gekündigt werden.

4. Die Streichinstrumente können im Fachunterricht des Instrumentenkarussells im 1.Halbjahr 2027 je am Dienstag oder Donnerstag 5. Std. mitgenutzt werden.

5. Abweichend von obigem Vertragsende, endet das Vertragsverhältnis, wenn der Schüler/ die Schülerin die Schule verlässt. Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, Instrument und Zubehör pfleglich zu behandeln. Die Erziehungsberechtigten werden obige Pflichten beaufsichtigen.

7. Unfallschäden, die beim Transport entstehen, sind über den Förderverein versichert, nicht jedoch Diebstahl oder Verlust aus Fahrzeugen. Schäden, die im Rahmen des Instrumentenkarussell-Unterricht entstehen sind ebenfalls über den Förderverein abgesichert.

8. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Mietinstrumentes entstehen, sind auf Kosten des Mieters vom Instrumentenbauer zu beseitigen, in jedem Fall nach Absprache mit den Lehrkräften. Bei Verlust haftet der Mieter.

9. Nach Ablauf des Mietvertrages hat der Mieter das Instrument unverzüglich zurückzugeben.